AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von CHCHCH – Studio für Digitales
Mag. phil. Catherine Finkenzeller-Hazotte, B.A.

Badgasse 8/1, 4810 Gmunden
0676 6970236
hallo@chchch.xyz

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 CHCHCH (im Folgenden „Studio“) erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio und Kund:innen, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

1.3 Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.4 Änderungen der AGB gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

1.5  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt.

1.6 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen

2.1 Das Studio erbringt Leistungen in den Bereichen:
– Digital Ads (z. B. Meta, Google)
– Social Media Marketing & Kampagnenmanagement
– Strategie & digitale Setups
– Content Creation & Copywriting
– PR, Influencer Marketing & Kooperationen
– Beratung, Workshops & Schulungen

2.2  Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Briefing oder Auftragsbestätigung.

2.3 Das Studio arbeitet ergebnisorientiert, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Klickzahlen, Conversions oder Umsatz).

3. Plattformen & Drittanbieter

3.1 Das Studio arbeitet mit externen Plattformen und Tools (z. B. Meta, Google).

3.2 Diese Anbieter können Inhalte, Anzeigen oder Accounts jederzeit einschränken, ablehnen oder entfernen. Darauf hat das Studio keinen Einfluss.

3.3 Das Studio übernimmt keine Haftung dafür, dass Kampagnen jederzeit ausgespielt werden oder bestimmte Ergebnisse erzielen.

3.4  Kund:innen akzeptieren mit Auftragserteilung die jeweiligen Plattformrichtlinien als Teil der Leistungserbringung.

4. Konzept- und Ideenschutz

4.1 Sämtliche vom Studio erstellten Konzepte, Strategien, Texte und Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Studios.

4.2 Auch im Rahmen von Angeboten oder Präsentationen entwickelte Ideen dürfen ohne Beauftragung nicht verwendet werden.

4.3  Wird ein Konzept ganz oder teilweise ohne Beauftragung genutzt, ist eine angemessene Vergütung zu leisten.

5. Mitwirkungspflichten

5.1 Kund:innen stellen alle notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

5.2  Kund:innen stellen sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

5.3 Mehraufwand durch unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben wird gesondert verrechnet.

6. Fremdleistungen

6.1 Das Studio ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte heranzuziehen.

6.2 Dies betrifft insbesondere externe Dienstleistungen, Produktionen sowie Mediabudgets und Plattformkosten.

6.3  Fremdleistungen können direkt oder über das Studio abgerechnet werden.

7. Termine

7.1 Termine gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

7.2  Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung oder externe Faktoren verlängern Fristen entsprechend.

8. Honorar

8.1 Leistungen werden je nach Vereinbarung auf Stunden-, Projekt- oder Retainerbasis abgerechnet.

8.2 Das Studio ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine Akontozahlung (Anzahlung) zu verlangen. Ohne Eingang dieser Zahlung besteht keine Verpflichtung zur Leistungsaufnahme.

8.3 Bei größeren Projekten oder laufenden Leistungen können Teilrechnungen oder monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden.

8.4  Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

8.5 Leistungen, die über das vereinbarte Ausmaß hinausgehen, werden gesondert verrechnet.

8.6 Bei vorzeitigem Abbruch durch Kund:innen sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen.

9. Zahlung

9.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.2  Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

9.3 Das Studio ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

10. Nutzungsrechte

10.1 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf Kund:innen über.

10.2 Umfang und Dauer der Nutzung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

10.3 Das Studio ist berechtigt, erbrachte Leistungen als Referenz zu verwenden.

11. Gewährleistung & Haftung

11.1 Leistungen sind nach Erhalt zu prüfen und freizugeben.

11.2 Das Studio haftet nicht für Inhalte, die von Kund:innen bereitgestellt wurden.

11.3 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

11.4 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.


12.Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kundenbetreuung verarbeitet.

Eine Nutzung zu Marketingzwecken erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und kann jederzeit widerrufen werden.

13. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gmunden.

Stand: 2026